R&F Media UG (haftungsbeschränkt) · Seestraße 28, 15755 Tornow
– im Folgenden: Auftragnehmer –
1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.
1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden.
1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen.
1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragsfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen.
1.2.3 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung.
1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.
1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung KI-Tools zur Erstellung von Inhalten einzusetzen. Alle KI-generierten Inhalte werden von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst.
1.3.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen.
1.3.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn die Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Erstellung von Webseiten erfolgt auf Grundlage agiler Methoden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Vorgabe des Pflichtenhefts. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden gelten die dort beschriebenen Leistungen als endgültig vereinbart.
Nach Fertigstellung der Webseiten kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen anbieten. Werden keine zusätzlichen Wartungsleistungen vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung verantwortlich.
Der Auftragnehmer bietet das Hosten der erstellten Webseiten an. Die Verfügbarkeit liegt bei mindestens 99 Prozent im Jahresmittel. Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien zu erstellen. Auf dem Speicherplatz dürfen keine rechtswidrigen Inhalte gespeichert werden.
Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
Der Auftragnehmer bietet die Abwicklung von Printaufträgen als Direktgeschäft oder Vermittlungsgeschäft an. Die Kosten für kostenpflichtige Druckaufträge sind vom Kunden zu tragen.
Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden Texte. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Bei Logos wird ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Bei allen übrigen Designs wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
Der Auftragnehmer schuldet die Durchführung von Maßnahmen, die das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können. Ein bestimmtes Ergebnis wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich zugesichert.
Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien. Bestimmte Ergebnisse sind nicht geschuldet. Die Kosten für kostenpflichtige Werbeanzeigen sind vom Kunden zu tragen.
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.
Die Abnahmefrist beträgt 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung. Sofern sich der Kunde nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich darzustellen.
Der Auftragnehmer behandelt alle Geschäftsvorgänge streng vertraulich. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt.
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Kunden geltend gemacht werden.
Die Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern. Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten benachrichtigt.